WEG – Verwaltung

Mit den Eigentümern der von uns verwalteten Objekte besteht ein positives Verhältnis in der Zusammenarbeit. Folgende Grundsätze und Aufgaben bestimmen unsere Tätigkeit bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage:

  • Wir legen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verwaltungbeiräten
  • Auf Wunsch Teilnahme an Besprechungen
  • Abstimmung aller Maßnahmen, die über die routinemäßige Verwaltungsarbeit hinaus gehen
  • Übergabe aller Kopien wichtiger Vorgänge an die Verwaltungsbeiräte
  • Darstellung der Verwaltung in größter Transparenz für alle Wohnungseigentümer durch ausführliche Wirtschaftspläne, Wohngeldabrechnungen, Niederschriften und, falls notwendig, Rundschreiben.
  • Persönliche Vorsprache bei den Wohnungseigentümern bei anstehenden Problemen ohne langen Schriftverkehr.
  • Zeitnahe Erledigung aller Aufträge der Wohnungseigentümerversammlungen
  • Regelmäßige Begehungen der Liegenschaft mit Bericht über getroffene Feststellungen an den Verwaltungsbeirat
  • Sofortige Einleitung von Maßnahmen bei der Feststellung von Mängeln und Missständen
  • Jährliche Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplans
  • Erstellen der jährlichen Abrechnung und Rechnungslegung
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Betreuung der Durchführung von baulichen Maßnahmen, Instandsetzung und Instandhaltung einschließlich Beauftragung und Kontrolle
  • Meldung von Schäden an die Versicherung sofern sie das Gemeinschaftseigentum betreffen

Die von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG), der jeweiligen Teilungserklärung und dem abzuschließenden Verwaltervertrag. Dieser sollte den besonderen Belangen der Liegenschaft Rechnung tragen.

Als zentraler Punkt für die Qualität einer Hausverwaltung wird immer wieder die jährlich zu erstellende Abrechnung genannt. Hier ist ein Beispiel für eine von uns erstellte Hausgeldabrechnung.